Kann ich mehrere Staatsangehörigkeiten haben?

Seit der Einführung des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 können alle, die sich einbürgern lassen, Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) behalten. Beachten Sie jedoch das Gesetz zur Staatsangehörigkeit des Landes aus dem Sie Ihre andere Staatsangehörigkeit haben. Der Besitz von 2 oder mehr Staatsangehörigkeiten muss dort erlaubt sein.

Gut zu wissen: Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz können Sie auch Ihre frühere Staatsangehörigkeit zurückbekommen, wenn Sie diese für die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben mussten. Sie können dann eine doppelte Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit haben. Beachten Sie: Der Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie aufgegeben haben, muss das erlauben. Um die frühere Staatsangehörigkeit zurück zu bekommen, brauchen Sie die Erlaubnis dieses/des entsprechenden Staates.

Beachten Sie: Wenn Sie trotzdem Ihre alte Staatsangehörigkeit abgeben möchten, beachten sie, dass es Länder gibt, bei denen das nicht möglich ist. Nach derzeitiger rechtlicher Lage können Personen aus diesen Ländern ihre Staatsangehörigkeit nicht zurückgeben: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien, Uruguay.

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