Ich bin krank und schaffe es nicht ins Wahllokal. Wie kann ich trotzdem noch wählen?

Du kannst am Wahltag noch bis 15 Uhr bei deiner Gemeindebehörde die Briefwahl beantragen, selbst wenn die reguläre Frist für die Briefwahl schon abgelaufen ist. Das geht schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, aber nicht per Telefon. Dafür musst du ein ärztliches Attest haben, das bestätigt, dass du krank bist oder in Quarantäne musst. Die Person, die die Wahlunterlagen für dich abholt, braucht außerdem eine schriftliche Vollmacht von dir. Die bevollmächtigte Person muss ihr Ausweisdokument mitbringen. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr zurückgebracht werden.

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