Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

Normalerweise nicht aber einige Bürgerämter schicken dir eine Eingangsbestätigung, wenn du den Wahlantrag per E-Mail eingereicht hast. Du kannst vom 3. bis 7. Februar 2025 bei deinem Bürgeramt nachfragen, ob alles geklappt hat und alle Daten korrekt sind. Telefonisch, per E‑Mail und in manchen Bundesländern sogar online.

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