Muss ich den Einbürgerungstest machen?
Wenn Sie die Prüfung am Ende des Orientierungskurses / Integrationskurses bestanden haben oder einen deutschen Schulabschluss haben oder einen erfolgreichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule in den Fächern Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen können, müssen Sie den Einbürgerungstest nicht machen.
Tipp: Der Integrationskurs besteht aus einem Orientierungskurs und einem Sprachkurs. Die Prüfung am Ende des Orientierungskurses nennt sich „Leben in Deutschland“. Mit dem Test-Trainer Orientierungskurs der VHS können Sie sich auf den Test vorbereiten.
Für alle anderen ist das Bestehen des Einbürgerungstests eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Ausnahmen werden nur für Menschen mit einer schweren Krankheit oder Behinderung oder für sehr alte Menschen gemacht. In diesem Fall müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Wenn Sie den Einbürgerungstest machen müssen, können Sie entweder einen Einbürgerungskurs besuchen oder sich allein auf den Test vorbereiten. Der Test beinhaltet 33 Fragen. Sie müssen mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantworten, um den Test zu bestehen. 30 Fragen beziehen sich auf allgemeine Themen wie Geschichte, Politik, Gesellschaft und Kultur in Deutschland. Die anderen 3 Fragen beziehen sich auf das Bundesland in dem Sie leben. Im Online-Testcenter des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten und auch einen Mustertest ausfüllen.
Wo Sie den Test ablegen können, erfahren Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde. Außerdem finden Sie auf bamf.de eine Liste mit allen Prüfstellen Ihres Bundeslandes. Wenn Sie einen Kurs machen möchten, können Ihnen die Migrationsberatung oder ein Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe Schulen in Ihrer Nähe nennen.
NEU: Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz gibt es Ausnahmen in Bezug auf das Bestehen des Einbürgerungstests. Es geht dabei um die sogenannte Gastarbeiter*innengeneration, also um Migrant*innen, die schon viele Jahrzehnte in Deutschland leben. Als Anerkennung für ihre Leistungen soll für sie künftig der Einbürgerungstest wegfallen und nur ein mündlicher Sprachtest durchgeführt werden.
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