Ich wurde wegen einer Straftat verurteilt. Kann ich trotzdem eingebürgert werden?
Wenn Sie wegen einer schwereren Straftat verurteilt wurden, haben Sie zunächst einmal keine Chance auf eine Einbürgerung. Nach einer gewissen Frist werden solche Straftaten in der Regel aber wieder aus dem Strafregister gelöscht. Nach der Löschung können Sie eingebürgert werden, wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie nur wegen einer kleinen Straftat verurteilt wurden, können Sie dennoch eingebürgert werden. Wenn Sie eine der folgenden Strafen bekommen haben, können Sie trotzdem sofort – also ohne Löschung – die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen:
- Geldstrafe bis zu 90 Tagesssätze.
- Freiheitsstrafe bis zu drei Monate, wenn Sie nicht ins Gefängnis mussten, sondern die Strafe auf Bewährung war und sie nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde.
- Erziehungsmaßregel (z.B. ein Anti-Aggressionstraining) oder Zuchtmittel (z.B. eine Verwarnung oder Jugendarrest) nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Häufig gestellte Fragen
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