Wird die Zeit des Asylverfahrens oder eines Studiums mitgerechnet?

Die Monate oder Jahre Ihres Asylverfahrens werden mit in die 5 bis 3  Jahre Mindestaufenthalt gerechnet, wenn Sie als Asylberechtigte*r oder Flüchtling anerkannt worden sind. Das Gleiche gilt auch für Menschen mit subsidiärem Schutz.

In der Regel werden auch die Jahre, die Sie mit einem Studierendenvisum in Deutschland verbracht haben, zur Hälfte mitgerechnet.

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