Kann ich auch in weniger als 5 Jahren eingebürgert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich auch schon nach weniger als 5 Jahren einbürgern lassen:

  • Wenn Sie „besonders gut integriert“ sind, also z.B. sehr gut Deutsch sprechen (C1) und sich seit vielen Jahren ehrenamtlich engagieren, können Sie sich bereits nach 3 Jahren einbürgern lassen.
  • Außerdem können Sie auch frühzeitig eingebürgert werden, wenn Sie mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Ich habe einen deutschen Ehepartner. Gelten für mich besondere Regelungen?“
  • Wenn Sie den Einbürgerungsantrag gleichzeitig mit Ihrer Familie (Ehepartner*in und ggf. Kinder) beantragen, werden die Fristen verkürzt.

Beachten Sie: Ein erfolgreich absolvierter Integrationskurs führt nicht mehr zu einer Verkürzung der Aufenthaltszeit. Wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen, können Sie nach 5 Jahren ihren Antrag zur Einbürgerung abgeben.

Umfrage zu den Versandzeiten der Wahlunterlagen

Häufig gestellte Fragen

Nach Themen sortiert

Hast du noch Fragen oder Feedback?

Dein Feedback hilft uns, die Wahlantragshilfe für alle zu verbessern!

Nimm an der Umfrage zu den Versandzeiten der Wahlunterlagen teil oder schick uns deine Fragen, Ideen oder Kritik per E‑Mail an: mail@auslandswahl.de