Wo und wie stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Bezirksamt, der Stadtverwaltung oder bei der Ausländerbehörde. Sie können auch die Migrationsberatung oder den Jugendmigrationsdienst in Ihrer Stadt nach der richtigen Adresse fragen. In der Regel finden Sie die richtige Behörde auch wenn Sie den Namen Ihrer Stadt und den Begriff „Einbürgerung“ googeln.

Bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde finden Sie ein Formular für den Antrag auf Einbürgerung. Dieses Formular bekommen Sie entweder vor Ort oder online auf der Website der Behörde. Bevor Sie Ihren Antrag abgeben, sollten Sie sich in der Einbürgerungsbehörde beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen können Ihnen genau sagen, welche Unterlagen Sie mit dem Antrag abgeben müssen.

Bitte beachten Sie: Sie dürfen den Antrag erst ab 16 Jahren stellen. Wenn Sie unter 16 Jahre sind, müssen Ihre Eltern oder Ihr Vormund den Antrag für Sie stellen.

Gut zu wissen: Einige Bundesländer haben das Antragsverfahren digitalisiert. Das bedeutet, dass Sie für die Antragstellung ein Online-Formular ausfüllen können/sollen und Ihre Unterlagen auch digital einreichen können/sollen. Auch die Zahlung der Antragsgebühren wird digital durchgeführt. Wenn Sie erfahren möchten, ob der Einbürgerungsantrag in Ihrer Stadt digitalisiert wurde, können Sie unsere Community Manager*innen auf unserem Forum „Together in Germany“ fragen. Sie unterstützen Sie bei Ihrer Informationssuche.

Umfrage zu den Versandzeiten der Wahlunterlagen

Häufig gestellte Fragen

Nach Themen sortiert

Hast du noch Fragen oder Feedback?

Dein Feedback hilft uns, die Wahlantragshilfe für alle zu verbessern!

Nimm an der Umfrage zu den Versandzeiten der Wahlunterlagen teil oder schick uns deine Fragen, Ideen oder Kritik per E‑Mail an: mail@auslandswahl.de