Ich habe eine*n deutsche*n Ehepartner*in. Gelten für mich besondere Regelungen?

Personen, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, können sich frühzeitig einbürgern lassen. Für diese frühzeitige Einbürgerung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie halten sich seit mindestens 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Sie sind seit mindestens 2 Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet.
  • Sie leben nicht in Trennung oder Scheidung mit Ihrem*r Ehepartner*in.
  • Sie haben einen gültigen Pass oder Passersatz.
  • Sie haben eine Unterkunft.
  • Sie erhalten kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt und haben auch keinen Anspruch darauf.
  • Sie sprechen Deutsch auf Niveau B1 oder höher.
  • Sie haben den Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden oder einen deutschen Schulabschluss.
  • Sie wurden nicht wegen einer schwereren Straftat verurteilt.
  • Sie bekennen sich vor der Einbürgerungsbehörde mündlich und schriftlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zusätzlich zur Verantwortung Deutschlands am Holocaust, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a StAG).

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr*e Ehepartner*in die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staats besitzt, gilt diese Regelung nicht für Sie.

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