Ich habe kein Deutsch-Zertifikat. Was kann ich machen?

Wenn Sie kein Zeugnis eines Sprachkurses haben, können Sie Ihre Deutschkenntnisse auch durch den erfolgreichen Besuch einer deutschen Schule oder durch einen in Deutschland erworbenen Abschluss nachweisen. Konkret werden die folgenden Nachweise akzeptiert:

  • Sie haben mindestens vier Jahre lang eine deutsche Schule besucht.
  • Sie haben einen Hauptschulabschluss, einen Realschulabschluss oder das Abitur an einer deutschen Schule gemacht.
  • Sie besuchen aktuell mindestens die 10. Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule.
  • Sie haben eine deutschsprachige Berufsausbildung absolviert.
  • Sie haben ein deutschsprachiges Studium absolviert.

Wenn Sie gar keinen Nachweis haben, müssen Sie in der Regel einen Sprachtest absolvieren und das Zeugnis nachreichen. Den Sprachtest können Sie an jeder Sprachschule machen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie wegen einer chronischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund Ihres hohen Alters nicht gut genug Deutsch sprechen, kann die Einbürgerungsbehörde Ihrer Einbürgerung auch ohne Nachweis der Deutschkenntnisse zustimmen. In diesem Fall müssen Sie ärztliche Atteste vorlegen.

NEU: Ehemalige Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeiter*innen, die bereits seit Jahrzehnten in Deutschland leben, müssen keinen schriftlichen Deutsch-Nachweis erbringen. Hier soll es ausreichen, dass sie sich im Alltag ohne große Probleme mündlich verständigen können. Damals, als sie nach Deutschland kamen, gab es keine Sprachkurse für sie, weshalb ihre Ausgangsage anders ist.

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