Kann ich die Briefwahlunterlagen auch aus dem Ausland zurückschicken?

Ja. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am 23. Februar bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Es wird empfohlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire). Einige Auslandsvertretungen (Botschaft & Konsulat) bieten kostenlose Sonderkuriere für den Rückversand nach Deutschland an. Frag bei deiner Auslandsvertretung nach.

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